Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Txter KLG
Stand: September 2023
§ 1 Geltung der AGB
1. Txter betreibt einen Service für Schreibdienstleistungen, der über das Internet zur Verfügung steht. Die Schreibdienstleistungen werden nicht nur von Txter selbst vorgenommen, sondern auch von seinen beauftragten unabhängigen geprüften Fachkräften (Fachübersetzern, Textern, Lektoren und Korrektoren). In allen Fällen bestehen aber Vertragsbeziehungen ausschliesslich zu Txter und nicht direkt mit der jeweiligen Fachkraft.
2. Txter erbringt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit jeglicher Auftragserteilung an Txter als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich nicht vereinbart.
3. Txter ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
4. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
1. Txter generiert auf der Website ein Angebot auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
2. Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er den Auftrag bestätigt. Die Auftragsbestätigung kann dabei auch implizit erfolgen – z.B. durch informelle Mails oder den weiteren Fortgang der Geschäftsbeziehung.
§ 3 Leistungsumfang/Nutzungsrechte
1. Texter verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache zu verfassen, zu überarbeiten, zu korrigieren oder wiederzugeben.
2. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten wie allgemein üblich übersetzt bzw. verwendet.
3. Eine Zurückweisung kann erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten. Txter wird den Auftraggeber über diesen Umstand schnellstmöglich informieren. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
4. Für den Fall, dass ein Text durch die Bearbeitung bei der jeweiligen Fachkraft urheberrechtlichen Schutz erlangt, steht Txter dafür ein, dass der Auftraggeber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte.
§ 4 Abnahme/Meldepflicht
1. Nach erfolgter Bearbeitung stellt Txter bzw. die entsprechende Fachkraft den fertig bearbeiteten Text dem Auftraggeber zur Verfügung.
2. Anderweitige Versandformen, z.B. per Post oder Telefax, erfolgen nur aufgrund gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung (gemäss Ziff. 1.4), beispielsweise bei beglaubigten Dokumenten.
3. Txter kann das Bereitstellen zur Abholung des bearbeiteten Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
4. Der Auftraggeber hat den Text unverzüglich nach Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel in der Bearbeitung sind unverzüglich nach dem Download bzw. nach Eingang in den Empfangsbereich des Auftraggebers (bei anderen Versandformen), versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu melden. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Meldung, gilt die Bearbeitung als vertragsgemäss erbracht.
§ 5 Nachbesserung
1. Soweit die Bearbeitung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Texter eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.
2. Sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Bearbeitung nur unerheblich mindert.
4. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lieferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutzlos ist.
§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen
1. Txter kann das Bereitstellen des bearbeiteten Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
2. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Txter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu verlangen. Falls Txter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Txter berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 7 Verrechnung/Abtretungsverbot
1. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche von Txter mit Gegenforderungen des Auftraggebers bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Txter und dem Auftraggeber.
2. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Txter unzulässig.
§ 8 Kündigung
1. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung den Auftrag jederzeit kündigen.
2. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswertes.
3. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder der als Datei vorliegende bearbeitete Text selbst verbleiben nicht bei Txter. Die Daten werden nach Kündigung gelöscht und nur auf schriftlichen Wunsch archiviert.
§ 9 Haftung/Haftungsbeschränkungen
1. Txter haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von Txter nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
2. Txter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Datenverlust oder während der Übermittlung von Daten entstehen könnten.
§ 10 Gewährleistungsausschluss
Txter leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Bearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der abgelieferte Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.
§ 11 Geheimhaltung/Viren/Datenschutz
1. Txter ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. Txter kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine hundertprozentige Vertraulichkeit gewährleisten.
2. Txter ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein hundertprozentiger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.
3. Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass Txter personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
4. Soweit sich Txter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Txter berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes offenzulegen.
5. Txter erklärt, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und Txter alle erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten.
§ 12 Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei der Txter tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Txter anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von
CHF 20 000 zu bezahlen. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.
§ 13 Spenden
Txter verpflichtet sich, jährlich einen Teil seines Gewinns an ausgewählte Wohltätigkeitsorganisationen zu spenden. Die Auswahl der Organisationen erfolgt selbständig durch Txter nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Ziele und der Transparenz der jeweiligen Organisation. Txter behält sich das Recht vor, den Prozentsatz des zu spendenden Gewinns jährlich selbst festzulegen und zu kommunizieren. Eine transparente Berichterstattung über die Verwendung der Spenden wird gewährleistet, wobei ein jährlicher Spendenbericht erstellt und öffentlich zugänglich gemacht wird. Txter übernimmt keine Haftung für die konkrete Verwendung der Spenden durch die begünstigten Wohltätigkeitsorganisationen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Aufträge ausserhalb des Leistungsumfangs der Schreibdienstleistung gemäss dieser AGB im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Txter unterliegen nicht diesen AGB.
2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Txter in Beinwil am See, Schweiz.
3. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch Emails erfüllt.
4. Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
5. Beinwil am See (Schweiz), der Sitz von Txter, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.